dpp·digitaler-produktpass.de

Batterie-VO (EU) 2023/1542 · Pflicht ab 18.02.2027

Der Batteriepass: der erste Produktpass mit hartem Termin.

Am 18. Februar 2027 ist Schluss mit „indikativ“: Traktions-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh brauchen dann einen digitalen Batteriepass – registriert im EU-Register, abrufbar per QR-Code, gefüllt mit CO₂-, Material- und Lieferkettendaten. Wer jetzt startet, schafft es ohne Krisenprojekt.

Jetzt kontaktieren

  • 18.02.2027Pflicht für neu in Verkehr gebrachte Batterien
  • > 2 kWhIndustriebatterien – plus alle EV- und LMT-Batterien
  • EinzelstückPass je Batterie, nicht je Modell – mit eindeutiger Kennung
  • BlaupauseDer Batteriepass wird Vorbild aller weiteren Produktpässe

01 — Betroffenheit

Wen der Batteriepass trifft.

Die Passpflicht aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (in Kraft seit August 2023) gilt ab dem 18. Februar 2027 für alle neu in der EU in Verkehr gebrachten:

  • Traktionsbatterien (EV-Batterien) für Elektrofahrzeuge
  • LMT-Batterien (leichte Verkehrsmittel: E-Bikes, E-Scooter u. ä.)
  • Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität – vom Stapler bis zum Heimspeicher

Betroffen sind nicht nur Zellhersteller: Wer Batterien importiert, konfektioniert, in Geräte einbaut oder unter eigener Marke vertreibt, rückt in die Verantwortung – und OEMs reichen die Datenanforderungen bereits heute an ihre Zulieferer weiter. Ab dem 18. August 2026 gelten zudem erweiterte Kennzeichnungspflichten (u. a. Kapazität, Mindestbetriebsdauer).

Wichtig für alle anderen Branchen: Der Batteriepass ist die Blaupause – wer verstehen will, wie ESPR-Produktpässe praktisch funktionieren werden, schaut auf die Batterie.

02 — Pflichtinhalte

Was in den Batteriepass muss.

Die Kernkategorien aus der Batterieverordnung – abrufbar über den QR-Code an der Batterie, mit abgestuften Zugriffsrechten:

  • CO₂-Fußabdruck

    Deklaration des Carbon Footprint über den Lebenszyklus – nach vorgegebener Methodik, perspektivisch mit Leistungsklassen und Grenzwerten.

  • Chemische Zusammensetzung & Rohstoffherkunft

    Batteriechemie, kritische Rohstoffe (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei) inkl. Herkunfts- und Sorgfaltspflichten-Angaben.

  • Rezyklatanteile

    Nachweis der Anteile an rezykliertem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei – mit steigenden Mindestquoten in den Folgejahren.

  • Leistungs- & Haltbarkeitsdaten

    Kapazität, Leistung, Innenwiderstand, erwartete Lebensdauer – teils dynamisch über den Betrieb zu aktualisieren (State of Health).

  • Demontage- & Sicherheitsinformationen

    Für Werkstätten, Second-Life-Verwerter und Recycler – mit eigener Zugriffsstufe.

  • Konformität & Kennzeichnung

    Konformitätsnachweise, Kennzeichnungen, Sammel- und Entsorgungsinformationen.

Noch kein lauffähiger Batteriepass-Prozess?

Dann ist jetzt der letzte gute Zeitpunkt: Datenmodell, Lieferantendaten, Systemintegration und Register-Anbindung brauchen zusammen typischerweise 6–12 Monate.

Kostenloses Erstgespräch sichern

03 — Fahrplan

Der Weg zum registrierten Batteriepass.

  1. 1

    Gap-Analyse

    Ihre Datenlage gegen die Pflichtinhalte der Batterieverordnung – je Batterietyp und Verantwortungsrolle (Hersteller, Importeur, OEM).

  2. 2

    Datenmodell & Kennungen

    Einzelstück-Kennungslogik (EN 18219), Datenstruktur, Zugriffsstufen – anschlussfähig an BMS- und Produktionsdaten.

  3. 3

    Lieferkettendaten

    CO₂-, Rohstoff- und Rezyklatdaten strukturiert von Zell- und Materiallieferanten einsammeln – mit Templates und Eskalationsprozessen.

  4. 4

    System & Register

    Passdaten-Hosting, QR-Erzeugung in der Produktion, REST-Anbindung ans EU-Register mit EORI – automatisiert je Batterie.

  5. 5

    Pilot & Serienstart

    Pilotpass für eine reale Batterie, Lasttest des Registrierungsprozesses, dann Rollout vor dem Stichtag.

04 — FAQ

Häufige Fragen zum Batteriepass.

Gilt der Batteriepass auch für Gerätebatterien und Powertools?

Nein – die Passpflicht ab 18.02.2027 betrifft Traktions-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh. Für Gerätebatterien gelten andere Pflichten der Batterieverordnung (Kennzeichnung, Sammelziele, Rezyklatquoten), aber kein Pass.

Wir bauen Batterien nur ein – müssen wir trotzdem handeln?

Ja, in zwei Richtungen: Als OEM/Inverkehrbringer tragen Sie Verantwortung dafür, dass verbaute Batterien passkonform sind – und Ihre Kunden werden die Passdaten von Ihnen verlangen. Klären Sie vertraglich und technisch, wer den Pass erstellt, hostet und registriert.

Was passiert am 18.02.2027 mit Batterien ohne Pass?

Sie dürfen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden – die Registrierung im EU-Register ist Marktzugangsbedingung. Lagerware, die vorher in Verkehr gebracht wurde, ist nicht rückwirkend betroffen.

Reicht eine Batteriepass-Software von der Stange?

Die Plattform ist der einfachere Teil – kritisch sind Ihre Daten: CO₂-Bilanz nach vorgegebener Methodik, Rohstoffherkunft aus der Lieferkette, Einzelstück-Kennungen aus der Produktion. Wir prüfen zuerst die Datenlage, dann die Systemfrage – herstellerneutral.

Ist der Batteriepass derselbe wie der ESPR-Produktpass?

Rechtlich getrennt (Batterieverordnung vs. ESPR), technisch verwandt: gleiches EU-Register, gleiche Kennungs- und Datenträgerlogik, gleiche EN-Normen. Wer den Batteriepass beherrscht, hat für kommende ESPR-Pässe das Muster im Haus.

Kontakt

Februar 2027 ist näher, als es klingt.

Erzählen Sie uns kurz, welche Batterien Sie herstellen, importieren oder verbauen – wir sagen Ihnen ehrlich, wie eng Ihr Zeitfenster ist und womit Sie anfangen sollten.

Vincubate Ventures · DACH-weit, remote & vor Ort

Oder schreiben Sie uns direkt hier.

Zwei Sätze zu Branche und Produktgruppe genügen – Antwort werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

* Pflichtfelder · Keine Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.