Batterie-VO (EU) 2023/1542 · Pflicht ab 18.02.2027
Der Batteriepass: der erste Produktpass mit hartem Termin.
Am 18. Februar 2027 ist Schluss mit „indikativ“: Traktions-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh brauchen dann einen digitalen Batteriepass – registriert im EU-Register, abrufbar per QR-Code, gefüllt mit CO₂-, Material- und Lieferkettendaten. Wer jetzt startet, schafft es ohne Krisenprojekt.
- 18.02.2027Pflicht für neu in Verkehr gebrachte Batterien
- > 2 kWhIndustriebatterien – plus alle EV- und LMT-Batterien
- EinzelstückPass je Batterie, nicht je Modell – mit eindeutiger Kennung
- BlaupauseDer Batteriepass wird Vorbild aller weiteren Produktpässe
01 — Betroffenheit
Wen der Batteriepass trifft.
Die Passpflicht aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (in Kraft seit August 2023) gilt ab dem 18. Februar 2027 für alle neu in der EU in Verkehr gebrachten:
- Traktionsbatterien (EV-Batterien) für Elektrofahrzeuge
- LMT-Batterien (leichte Verkehrsmittel: E-Bikes, E-Scooter u. ä.)
- Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität – vom Stapler bis zum Heimspeicher
Betroffen sind nicht nur Zellhersteller: Wer Batterien importiert, konfektioniert, in Geräte einbaut oder unter eigener Marke vertreibt, rückt in die Verantwortung – und OEMs reichen die Datenanforderungen bereits heute an ihre Zulieferer weiter. Ab dem 18. August 2026 gelten zudem erweiterte Kennzeichnungspflichten (u. a. Kapazität, Mindestbetriebsdauer).
Wichtig für alle anderen Branchen: Der Batteriepass ist die Blaupause – wer verstehen will, wie ESPR-Produktpässe praktisch funktionieren werden, schaut auf die Batterie.
02 — Pflichtinhalte
Was in den Batteriepass muss.
Die Kernkategorien aus der Batterieverordnung – abrufbar über den QR-Code an der Batterie, mit abgestuften Zugriffsrechten:
CO₂-Fußabdruck
Deklaration des Carbon Footprint über den Lebenszyklus – nach vorgegebener Methodik, perspektivisch mit Leistungsklassen und Grenzwerten.
Chemische Zusammensetzung & Rohstoffherkunft
Batteriechemie, kritische Rohstoffe (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei) inkl. Herkunfts- und Sorgfaltspflichten-Angaben.
Rezyklatanteile
Nachweis der Anteile an rezykliertem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei – mit steigenden Mindestquoten in den Folgejahren.
Leistungs- & Haltbarkeitsdaten
Kapazität, Leistung, Innenwiderstand, erwartete Lebensdauer – teils dynamisch über den Betrieb zu aktualisieren (State of Health).
Demontage- & Sicherheitsinformationen
Für Werkstätten, Second-Life-Verwerter und Recycler – mit eigener Zugriffsstufe.
Konformität & Kennzeichnung
Konformitätsnachweise, Kennzeichnungen, Sammel- und Entsorgungsinformationen.
Noch kein lauffähiger Batteriepass-Prozess?
Dann ist jetzt der letzte gute Zeitpunkt: Datenmodell, Lieferantendaten, Systemintegration und Register-Anbindung brauchen zusammen typischerweise 6–12 Monate.
03 — Fahrplan
Der Weg zum registrierten Batteriepass.
-
1
Gap-Analyse
Ihre Datenlage gegen die Pflichtinhalte der Batterieverordnung – je Batterietyp und Verantwortungsrolle (Hersteller, Importeur, OEM).
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2
Datenmodell & Kennungen
Einzelstück-Kennungslogik (EN 18219), Datenstruktur, Zugriffsstufen – anschlussfähig an BMS- und Produktionsdaten.
-
3
Lieferkettendaten
CO₂-, Rohstoff- und Rezyklatdaten strukturiert von Zell- und Materiallieferanten einsammeln – mit Templates und Eskalationsprozessen.
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4
System & Register
Passdaten-Hosting, QR-Erzeugung in der Produktion, REST-Anbindung ans EU-Register mit EORI – automatisiert je Batterie.
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5
Pilot & Serienstart
Pilotpass für eine reale Batterie, Lasttest des Registrierungsprozesses, dann Rollout vor dem Stichtag.
04 — FAQ
Häufige Fragen zum Batteriepass.
Gilt der Batteriepass auch für Gerätebatterien und Powertools?
Nein – die Passpflicht ab 18.02.2027 betrifft Traktions-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh. Für Gerätebatterien gelten andere Pflichten der Batterieverordnung (Kennzeichnung, Sammelziele, Rezyklatquoten), aber kein Pass.
Wir bauen Batterien nur ein – müssen wir trotzdem handeln?
Ja, in zwei Richtungen: Als OEM/Inverkehrbringer tragen Sie Verantwortung dafür, dass verbaute Batterien passkonform sind – und Ihre Kunden werden die Passdaten von Ihnen verlangen. Klären Sie vertraglich und technisch, wer den Pass erstellt, hostet und registriert.
Was passiert am 18.02.2027 mit Batterien ohne Pass?
Sie dürfen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden – die Registrierung im EU-Register ist Marktzugangsbedingung. Lagerware, die vorher in Verkehr gebracht wurde, ist nicht rückwirkend betroffen.
Reicht eine Batteriepass-Software von der Stange?
Die Plattform ist der einfachere Teil – kritisch sind Ihre Daten: CO₂-Bilanz nach vorgegebener Methodik, Rohstoffherkunft aus der Lieferkette, Einzelstück-Kennungen aus der Produktion. Wir prüfen zuerst die Datenlage, dann die Systemfrage – herstellerneutral.
Ist der Batteriepass derselbe wie der ESPR-Produktpass?
Rechtlich getrennt (Batterieverordnung vs. ESPR), technisch verwandt: gleiches EU-Register, gleiche Kennungs- und Datenträgerlogik, gleiche EN-Normen. Wer den Batteriepass beherrscht, hat für kommende ESPR-Pässe das Muster im Haus.
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Februar 2027 ist näher, als es klingt.
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