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Eindeutige Kennungen
GS1-konforme Produktkennungen auf der richtigen Granularität (Modell, Charge oder Einzelstück, EN 18219) – durchgängig in ERP und PIM gepflegt.
Infrastruktur · Live seit 20.07.2026
Seit dem 20. Juli 2026 ist das zentrale Register für Digitale Produktpässe live – die EU-Kommission hat die Frist aus ESPR Art. 13 (19.07.2026) erfüllt und stellt dazu eine Testumgebung samt offiziellem Leitfaden für Wirtschaftsakteure bereit. Sobald der Rechtsakt Ihrer Produktgruppe gilt, ist die Registrierung Voraussetzung fürs Inverkehrbringen – kein nachgelagerter Verwaltungsakt. So funktioniert es.
01 — Funktionsweise
Das verbreitetste Missverständnis zuerst: Das EU-Register ist keine zentrale Produktdatenbank. Ihre Passdaten bleiben dezentral bei Ihnen (oder Ihrem DPP-Dienstleister) gehostet. Das Register ist ein Verzeichnis: Es verknüpft die eindeutige Produktkennung mit dem Ort, an dem der Pass abrufbar ist.
Der Ablauf bei der Registrierung:
Die Registrierung muss erfolgen, bevor das Produkt in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Damit wird der Produktpass faktisch zur Marktzugangsbedingung – auch der Zoll kann künftig gegen das Register prüfen.
Seit dem 20. Juli 2026 ist das Register in Betrieb. Parallel stellt die Kommission eine Testumgebung und den Leitfaden „DPP Registry – User Guide for Economic Operators“ (Stand: Juli 2026) bereit – Kennungslogik und API-Prozesse lassen sich damit heute schon real durchspielen, bevor die erste Pflicht greift.
02 — Konsequenzen
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GS1-konforme Produktkennungen auf der richtigen Granularität (Modell, Charge oder Einzelstück, EN 18219) – durchgängig in ERP und PIM gepflegt.
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Ein Hosting-Konzept für maschinenlesbare Passdaten über den gesamten Produktlebenszyklus – inklusive Verfügbarkeit, Versionierung und Archivierung.
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Einen Prozess, der neue Produkte automatisch registriert – manuell skaliert das ab wenigen Dutzend Artikeln nicht mehr.
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Abgestufte Sichten für Verbraucher, Behörden und Recycler gemäß Rechtsakt und EN-Normen.
Wir bauen Kennungslogik, Datenbereitstellung und API-Prozesse mit Ihnen auf – als Teil des Pilot-Produktpasses gleich mitgetestet.
03 — FAQ
Nur wenn Ihre Produktgruppe bereits pflichtig ist – Stand August 2026 betrifft das noch niemanden; die ersten sind Batteriehersteller zum 18.02.2027. Das Register ist aber seit dem 20.07.2026 live, inklusive Testumgebung. Sinnvoll ist jetzt: Kennungen, Datenhosting und API-Prozesse vorzubereiten und in der Testumgebung durchzuspielen, damit die Registrierung später ein Automatismus ist.
Das Register selbst ist eine EU-Infrastruktur; für die Registrierung fallen nach aktuellem Stand keine EU-Gebühren an. Die eigentlichen Kosten liegen im eigenen Haus: Kennungslogik, Datenbereitstellung, API-Anbindung und laufende Pflege.
GS1 Digital Link hat sich als Standard für die Registrierung etabliert und ist der praktikabelste Weg. Die EN-Normen lassen grundsätzlich auch andere normkonforme Kennungssysteme zu – wer aber ohnehin GTINs nutzt, fährt mit GS1 am reibungslosesten.
Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt. Bei Importen aus Drittländern läuft das regelmäßig auf den Importeur zu – der dafür die Daten seines Lieferanten braucht. Genau deshalb sollten Importeure ihre Lieferkette besonders früh einbinden.
Kontakt
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