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Zeitplan · Stand August 2026

Ab wann ist der Digitale Produktpass Pflicht?

Die kurze Antwort: Für Batterien am 18. Februar 2027, für alle anderen Produktgruppen schrittweise danach – jeweils rund 18 Monate nach dem delegierten Rechtsakt. Hier ist der vollständige Zeitplan, sauber getrennt nach dem, was fix ist, und dem, was die EU-Kommission derzeit erwartet.

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  • FixBatteriepass 18.02.2027 · EU-Register live seit 20.07.2026 · EN-Normen seit 05/2026
  • Erwartet Q4 2026Delegierter Rechtsakt Eisen & Stahl
  • Erwartet ab 2027Textilien, Reifen, Aluminium
  • Erwartet 2028–2030Möbel, Matratzen, Elektronik, Bauprodukte

01 — Zeitstrahl

Der komplette DPP-Zeitstrahl.

Ausgefüllte Marker sind bereits Realität. Alles andere sind offizielle Erwartungstermine aus dem ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 – sie haben sich in der Vergangenheit bereits verschoben und können sich weiter verschieben.

  1. 17. Aug. 2023 ✓ Realität

    EU-Batterieverordnung in Kraft

    Die Verordnung (EU) 2023/1542 regelt den ersten verpflichtenden Digitalen Produktpass überhaupt: den Batteriepass. Sie gilt unabhängig von der ESPR.

  2. 18. Juli 2024 ✓ Realität

    ESPR in Kraft

    Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie. Sie ist die Rahmenverordnung für den DPP – welche Produktgruppe wann dran ist, legen delegierte Rechtsakte fest.

  3. April 2025 ✓ Realität

    Erster ESPR-Arbeitsplan 2025–2030

    Die Kommission priorisiert: Eisen & Stahl, Aluminium, Textilien (Bekleidung), Reifen, Möbel und Matratzen – plus energieverbrauchsrelevante Produkte. Betroffene Branchen wissen seitdem, dass ihr Rechtsakt in Arbeit ist.

  4. 27. Mai 2026 ✓ Realität

    Erstes europäisches DPP-Normenpaket

    CEN/CENELEC (JTC 24) veröffentlicht EN 18216, EN 18219 (eindeutige Kennungen), EN 18220–18223: Datenträger, Datenaustausch, APIs, Speicherung, Zugriffsrechte. Zwei weitere Normen folgen voraussichtlich im September 2026.

  5. Juli 2026 ✓ Realität

    Durchführungsbeschluss zu sechs DPP-Normen

    Die EU-Kommission verankert sechs der neuen DPP-Normen per Durchführungsbeschluss als technische Grundlage des Passsystems; der Beschluss zu den zwei verbleibenden Normen wird für September 2026 erwartet.

  6. 20. Juli 2026 ✓ Realität

    EU-DPP-Register live

    Die Kommission erfüllt die Frist aus ESPR Art. 13 (19.07.2026): Das zentrale Register für Produktpass-Kennungen ist seit dem 20.07.2026 in Betrieb – inklusive Testumgebung und dem Leitfaden „DPP Registry – User Guide for Economic Operators“. Es speichert keine Passdaten, sondern verweist auf die dezentral gehosteten Pässe. Registrierung via REST-API mit EORI-Nummer – vor dem Inverkehrbringen.

  7. 18. Aug. 2026 fix

    Erweiterte Batterie-Kennzeichnung

    Ab diesem Tag greifen nach der Batterieverordnung erweiterte Kennzeichnungspflichten: allgemeine Angaben, Kapazität, Mindestbetriebsdauer, Kennzeichnung „nicht wiederaufladbar“.

  8. Q4 2026 (erwartet) erwartet

    Delegierter Rechtsakt Eisen & Stahl

    Die voraussichtlich erste ESPR-Produktgruppe – ursprünglich für Ende 2025 angekündigt, laut DPP-Zeitplan der EU-Kommission nun Q4 2026. Zunächst mit Informations- und Datenpflichten für das Zwischenprodukt; die Anforderungen wandern die Lieferkette hinauf. Im selben Zeitraum wird der Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsrechten des Batteriepasses erwartet.

  9. 18. Feb. 2027 fix

    Batteriepass wird Pflicht

    Der erste harte DPP-Termin: Traktions-/EV-Batterien, LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh brauchen einen digitalen Batteriepass mit QR-Code – inkl. CO₂-Fußabdruck, Rohstoffherkunft, chemischer Zusammensetzung, Rezyklatanteilen sowie Leistungs- und Haltbarkeitsdaten.

  10. 2027 (erwartet) erwartet

    Rechtsakte Bauprodukte, DPP-Dienstleister, Textilien, Reifen, Aluminium

    Der DPP-Zeitplan der EU-Kommission nennt für 2027: Anforderungen für Bauprodukte (Q2), den delegierten Rechtsakt für DPP-Dienstleister (Q3) – er regelt die Anbieter, die Passdaten im Auftrag von Herstellern hosten – sowie die sektorspezifischen Anforderungen für Textilien, Aluminium und Reifen (Q3–Q4). Die Pflicht folgt jeweils mit der Übergangsfrist, für Textilien damit frühestens ~2028/29.

  11. 2028 (erwartet) erwartet

    Rechtsakt Möbel · Elektronik rückt näher

    Möbel folgen laut Arbeitsplan 2028. Für Elektronik/ICT werden Anforderungen realistisch 2028–2029 erwartet.

  12. 2029–2030 (erwartet) erwartet

    Matratzen, Bauprodukte & weitere

    Matratzen laut Arbeitsplan 2029. Bauprodukte erhalten ihren eigenen Produktpass über die Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 – erwartet 2029–2030. Perspektivisch erfasst die ESPR fast alle physischen Produkte im EU-Binnenmarkt.

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02 — Übersicht

Alle Produktgruppen und Fristen auf einen Blick.

Faustregel: delegierter Rechtsakt + ~18 Monate Übergangsfrist = DPP-Pflicht. Nur der Batteriepass hat bereits ein festes Datum.

ProduktgruppeRechtsgrundlageRechtsaktDPP-PflichtStatus
Batterien (EV, LMT, Industrie > 2 kWh)Batterie-VO (EU) 2023/1542In Kraft18.02.2027fix
Eisen & StahlESPRerwartet Q4 2026~2028erwartet
Textilien / BekleidungESPRerwartet Q3–Q4 2027frühestens ~2028/29erwartet
ReifenESPRerwartet Q3–Q4 2027~2028/29erwartet
AluminiumESPRerwartet Q3–Q4 2027~2028/29erwartet
MöbelESPRerwartet 2028~2029/30erwartet
MatratzenESPRerwartet 2029~2030/31erwartet
Elektronik / ICTESPR / Ökodesignerwartet 2028–2029~2030erwartet
BauprodukteBauPVO (EU) 2024/3110schrittweise~2029–2030erwartet
SpielzeugSpielzeug-VO (EU) 2025/2509in Kraft seit 01/2026~2030 (DPP-Rechtsakt erwartet Ende 2026)erwartet
VerpackungenVerpackungs-VO (EU) 2025/40 (PPWR)schrittweiseoffenerwartet
Wasch- & ReinigungsmittelNeue Detergenzien-VO (Revision mit DPP)in Vorbereitungoffenerwartet
Kritische Rohstoffe / PermanentmagneteRohstoff-VO (EU) 2024/1252 (CRMA)in Kraft seit 05/2024Durchführungsakte ausstehenderwartet

Stand: August 2026. Erwartungstermine basieren auf dem ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 (April 2025), dem offiziellen DPP-Zeitplan der EU-Kommission und öffentlich kommunizierten Verschiebungen. Die EU-Kommission führt neben ESPR und Batterie-VO auch PPWR, Spielzeug-VO, Bauprodukte-VO, Rohstoff-VO und die Detergenzien-Revision als DPP-Rechtsgrundlagen. Keine Rechtsberatung.

03 — Einordnung

Warum „erst 2028“ trügerisch ist.

Zwischen delegiertem Rechtsakt und Pflicht liegen typischerweise rund 18 Monate. Das klingt komfortabel – ist es aber selten:

  • Lieferkettendaten dauern am längsten. Materialzusammensetzungen, Substances-of-Concern-Nachweise und CO₂-Daten aus einer mehrstufigen, oft außereuropäischen Lieferkette zu beschaffen, dauert erfahrungsgemäß Monate bis Jahre.
  • Kennungslogik ist Systemarbeit. Eindeutige Kennungen auf Modell-, Chargen- oder Einzelstück-Ebene (EN 18219) setzen eine saubere Artikel- und Chargenlogik in ERP und PIM voraus – die wächst nicht über Nacht.
  • Die Grundanforderungen stehen längst fest. ESPR, Batterieverordnung und die EN-Normen definieren Kennungen, Datenträger, Schnittstellen und Zugriffsrechte bereits heute. Wer wartet, wartet nicht auf Klarheit – sondern verschenkt Vorbereitungszeit.

Unsere Empfehlung: Betroffenheit jetzt klären, Datenlücken inventarisieren (Datenaudit) und die Systemfragen (Software, Schnittstellen) vor dem Rechtsakt lösen – dann bleibt die Übergangsfrist fürs Feinjustieren.

04 — FAQ

Häufige Fragen zu Pflicht & Fristen.

Ist der Digitale Produktpass schon Pflicht?

Stand August 2026: noch nicht. Die technischen Normen sind veröffentlicht und das EU-DPP-Register ist seit dem 20.07.2026 live – aber der erste verpflichtende Pass ist der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027. Für ESPR-Produktgruppen ist noch kein delegierter Rechtsakt in Kraft.

Gilt die 18-Monats-Frist immer?

Sie ist der typische Rahmen, den die ESPR vorsieht – der konkrete Übergangszeitraum wird aber je Produktgruppe im delegierten Rechtsakt festgelegt und kann abweichen.

Was passiert, wenn wir die Frist verpassen?

Ohne registrierten Produktpass dürfen betroffene Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden – die Registrierung im EU-Register ist Marktzugangsbedingung. Dazu kommen Marktaufsicht und mögliche Sanktionen der Mitgliedstaaten.

Unsere Produktgruppe steht nicht im Arbeitsplan – sind wir raus?

Nein, nur später dran. Die ESPR ist eine Rahmenverordnung und erfasst perspektivisch fast alle physischen Produkte (ausgenommen u. a. Lebens- und Futtermittel sowie Arzneimittel). Der Arbeitsplan wird fortgeschrieben.

Woher stammen die Termine auf dieser Seite?

Aus der ESPR (EU) 2024/1781, der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, dem ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 der EU-Kommission (April 2025), dem offiziellen DPP-Zeitplan der Kommission (GD GROW) sowie öffentlich dokumentierten Verschiebungen. Erwartungstermine kennzeichnen wir konsequent als „erwartet“.

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