Produktkennung (Produkt-ID / GTIN): Der Anker des gesamten Passes. Jeder DPP hängt an einer eindeutigen Kennung – je nach Produktgruppe auf Modell-, Chargen- oder Einzelstück-Ebene. In der Praxis wird dafür meist eine GTIN verwendet, die über den Standard GS1 Digital Link als Web-Adresse im QR-Code codiert wird: Ein Scan führt direkt zum Pass. Die technischen Anforderungen an Kennungen und Datenträger sind in der Normenreihe EN 18219 standardisiert.
Materialzusammensetzung: Welche Materialien stecken zu welchen Anteilen im Produkt? Bei einer Batterie sind das die Aktivmaterialien und kritischen Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel, bei einem Textil die Faserzusammensetzung, bei Stahl die Legierungsbestandteile. Genau dieses Feld scheitert in der Praxis am häufigsten – weil die Daten bei Vorlieferanten liegen.
Besorgniserregende Stoffe (Substances of Concern): Enthält das Produkt Stoffe der REACH-Kandidatenliste oder andere regulierte Substanzen, müssen diese samt Konzentration und Einbauort ausgewiesen werden. Für Recycler ist das eines der wichtigsten Felder überhaupt.
Rezyklatanteil: Der Anteil wiederverwerteten Materials – bei Batterien künftig mit verbindlichen Mindestquoten für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei. Ein Feld, das nicht geschätzt, sondern belegt werden muss.
CO₂-Fußabdruck: Beim Batteriepass als Carbon Footprint über den Lebenszyklus nach vorgegebener Berechnungsmethode, bei Stahl typischerweise als CO₂ je Tonne. Wichtig: Es zählt nicht irgendein Wert, sondern der nach der jeweils vorgeschriebenen Methodik berechnete.
Reparierbarkeit: Je nach Produktgruppe ein Reparierbarkeits-Score, Angaben zu Ersatzteilverfügbarkeit oder – bei Batterien – Daten zu Zustand und erwarteter Lebensdauer. Für Elektronik wird dieses Feld zum Wettbewerbsmerkmal.
Demontageanleitung: Informationen für Zerlegung, Wiederverwendung und Recycling – vom Ausbau der Batterie bis zur sortenreinen Trennung. Adressat sind hier weniger Verbraucher als Werkstätten und Verwerter, die über ein abgestuftes Zugriffsrecht auf den Pass zugreifen.
Konformitätsdokumente: Konformitätserklärung, Prüfnachweise, Testberichte. Der Pass ersetzt diese Dokumente nicht, sondern verlinkt sie maschinenlesbar – und macht sie damit für Marktüberwachung und Zoll auffindbar.
Wie viele dieser Felder für Ihre Produkte verpflichtend werden, legt der delegierte Rechtsakt Ihrer Produktgruppe fest – die Grundlage dafür ist die ESPR (EU) 2024/1781. Was der Pass grundsätzlich ist, erklärt die Seite Was ist der Digitale Produktpass?